Leserservice „Grundsteuererklärung“ von 1621.sh Friedrichstadt

Grundsteuererklärung? Eigentlich ganz einfach!

In diesem Jahr müssen Hauseigentümer ein erstes Mal eine sogenannte Grundsteuererklärung abgegeben. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches das bestehende System als unfair eingestuft hat und damit die Politik zu einer Reform gezwungen hat. Nicht wenige Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sind allerdings mit dieser Aufgabe überfordert. Teils, weil ihnen die notwendigen Informationen fehlen, teils weil viele Menschen generell Mühe haben, bürokratische Abläufe zu verstehen. Kein Problem, denn Ihnen wird geholfen. Und zwar hier.

Die Grundsteuererklärung -ein Desaster?

Vielleicht haben Sie in der Presse gehört, gelesen oder gesehen, dass das ganze Prozedere um die Grundsteuererklärung ein einziges Desaster ist. Ja, das stimmt. Aber es nützt ja nichts: Sie müssen – so Sie zum Kreis der Steuerpflichtigen zählen – die Steuererklärung trotzdem bis zum 31.10.2022 abgeben. Wir wollen uns deshalb nicht weiter mit dieser Geschichte beschäftigen (wenn es Sie wirklich interessiert, was genau das Problem ist, so finden Sie eine kurze Beschreibung am Ende dieses Textes. Aber wichtig ist das für Sie nicht!), sondern uns an die Arbeit machen.

Vielleicht haben Sie gehört, dass in Bayern und Baden-Württemberg alles viel einfacher ist, weil man dort lediglich einen bzw. zwei Werte anmelden muss. Diese Information nutzt Ihnen allerdings nichts, wenn sich Ihre Liegenschaft in Schleswig-Holstein befindet. Weshalb sich also damit aufhalten?

Vorbereitungsarbeiten

Hier in Schleswig-Holstein brauchen Sie folgende Informationen/Arbeitsgrundlagen:

  • Steuernummer des Grundbesitzes
  • Lage des Grundstücks: Adresse
  • Gemarkung und Flurstück(e) des Grundstücks: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt, Fläche in m², zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
  • Eigentumsverhältnisse und Anteil am Grundstück
  • Art des Grundstücks: Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum (Eigentumswohnung), Mietwohngrundstück
  • Angaben zum Grund und Boden: Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert auf den 01.01.2022
  • Allgemeine Angaben zum Gebäude: Baujahr, Kernsanierung, Abbruchverpflichtung
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
  • Wohn- und ggf. Nutzfläche

Auf den ersten Blick mag das abschreckend wirken, aber ich verspreche Ihnen, dass es nicht sehr aufwendig ist, sich diese Angaben zu beschaffen. Zum einen, weil Sie einen Teil der Informationen hier abrufen können:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

Zum andern, weil die Daten mit Sicherheit irgendwo in Ihren Unterlagen zu finden ist. Nehmen Sie dafür folgende Dokumente hervor:

  • Den Versicherungsschein der Gebäudeversicherung
  • Einen ggf. vorhanden Grundbuchauszug
  • Den Kaufvertrag
  • Wenn Sie das Haus über einen Makler erworben haben, den Verkaufsprospekt

Damit sollten Sie in der Lage sein, die Steuererklärung zur Zufriedenheit des Finanzamtes auszufüllen. Versprochen!

So erfüllen Sie Ihre Pflicht mit der Grundsteuererklärung

Die Steuererklärung können Sie online einreichen (eigentlich müssen Sie das, denn die Papiererklärung ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen…). Entweder ist sich die Politik nicht bewusst, dass solche digitalen Prozesse nicht jedermanns Sache sind oder man hat bewusst versucht, der Zunft der Steuerberater zusätzliche Umsätze zu bescheren. Immerhin muss dem Finanzamt attestiert werden, dass es mit Elster ein kostenloses und relativ gut gemachtes Tool zur Verfügung stellt. Für die allermeisten Steuerpflichtigen dürfte es deshalb kein Problem sein, ihrer Pflicht nachzukommen.

Sollten Sie zu jenen Menschen zählen, denen es trotzdem schwer bis unmöglich fällt, die Grundsteuererklärung selbst auszufüllen, ist das weder ein Grund sich zu schämen noch den Kopf in den Sand zu stecken. Sie müssen sich einfach die passende Hilfe holen. Bevor Sie jetzt reflexartig zum Steuerberater rennen, um dessen durch diverse Corona-Hilfsprogramme eh schon prall gefüllte Taschen noch weiter zu belasten, versuchen Sie es doch einfach einmal mit Nachbarschaftshilfe. Denn wie gesagt: Wenn Sie ihre Daten beisammenhaben, ist diese Steuererklärung keine Hexerei. Steuerliches Extrawissen ist dafür absolut unnötig.

Wenn Sie keine Familienangehörigen oder Nachbarn haben, welche sich diese Arbeit zutrauen, dann können Sie sich bei mir melden. Vereinbaren Sie unter der Nummer 04881 680 44 24 einen Termin mit mir und ich spiele für ca. 5 Minuten Ihren Hausverwalter, welcher Sie rasch und sicher durch den Prozess führt.

Kosten tut Sie dieser Service übrigens nichts. Das darf es auch gar nicht, denn dafür sorgt das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Aber bitte: Melden Sie sich bei Bedarf doch vor dem 1. Oktober bei mir, denn es ist zu befürchten, dass in den letzten Tagen des Monats ein echter Rush auf Elster stattfindet. Und wie gut es mit der digitalen Infrastruktur des Finanzamtes bestellt ist, hat man Anfang Juli gesehen, als das System unter der Last der Erstanfragen jämmerlich in sich zusammengefallen ist. Und dafür ist mir dann die Zeit doch zu schade.

Grundsteuererklärung:

Es ginge auch einfacher

Die Grundsteuererklärung und die damit verbundene Ermittlung des Steuerwertes ist im Jahr 2022 eine aufwendige, große Sache. Das muss nicht sein, wenn man sich von Seiten der Politik etwas flexibler zeigen würde.

In meiner alten Heimatstadt Basel hatte man zu einer Zeit, da die Entwicklung des Computers und die Vernetzung von Staat und Bürger noch nicht einmal denkbar waren, eine ganz einfache und faire Lösung für die Festlegung des Steuerwertes einer Liegenschaft: Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen durften selbst bestimmen, wie hoch der Steuerwert war!

Wenn Sie jetzt glauben, dieses Recht wäre von den Bürgern missbraucht worden, dann irren Sie sich. Denn im Gegenzug hatte die Stadt das Recht, den Bürgern ihr Haus zum Steuerwert abzukaufen … Ein pragmatisches, einfaches System. Finden Sie nicht auch?

ACHTUNG:

Unser Büro bleibt vom 23.9 bis 4. Oktober geschlossen. Wir können entsprechend keine Telefonate annehmen. Wenn Sie unseren Leserservice in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich doch bitte per Mail an leserservice@1621.sh bei uns, damit wir auf diesem Weg einen Termin vereinbaren können. Telefonisch gerne ab dem 4.10.2022 wieder… Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Chaos pur oder einfach nur Anlaufschwierigkeiten?

Wie in Deutschland üblich, konzentriert sich das öffentliche Interesse vor allem auf das Thema „Pleiten, Pech und Pannen“. Bei der Grundsteuererklärung ist das nicht anders. Tatsächlich scheint das Ganze nicht wirklich optimal durchdacht und umgesetzt worden zu sein. Sich mit den Unzulänglichkeiten von Politik und Verwaltung zu beschäftigen, bringt Sie in diesem Fall zwar nicht weiter (denn Sie müssen das Teil ja trotzdem machen). Der Vollständigkeit halber wollen wir die Diskussion hier trotzdem kurz dokumentieren.

Was sind die Kritikpunkte an der Grundsteuererklärung?

Seit Juli können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer über das Steuerportal des Bundes (Elster) ihre erstmalige Grundsteuererklärung einreichen. Seit bekannt ist, wie das Verfahren aussieht, steht es in der Kritik. Nachdem Elster für den Bereich tatsächlich offen stand,  ergänzt durch Hohn und Spott. Was sind die Gründe dafür?

  • Der offensichtlichste Anlass zur Kritik besteht in der Tatsache, dass die meisten der in der Grundsteuererklärung zu erfassenden Daten erst bei den Behörden und Ämtern abgefragt werden müssen. Es stellt sich also die Frage, weshalb der Staat sich diese Daten nicht selbst holt …
  • Das Verfahren ist dank des föderalen Systems Deutschlands im Prinzip von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings hat sich die Mehrheit der Länder entschlossen, das vom Bund vorgeschlagene System zu nutzen. Dazu gehört u. a. Schleswig-Holstein. Während die Bayern sich darauf beschränken, eine einzige Zahl abzurufen, sind andere an viel mehr Details interessiert. Wundert es da, dass dies zu einer großen Diskussion führt? Eher nicht.
  • Nachdem es verschiedene Bundesregierungen versäumt haben, die digitale Infrastruktur auf das Level von Tansania zu heben, erwartet das Finanzamt nun, dass die Bürger ihre Daten digital einliefern. Und das, obwohl in einem beträchtlichen Teil des Landes eine stabile Internetverbindung immer noch keine Selbstverständlichkeit ist.
  • Nicht nur die fehlenden Kapazitäten des „Hochleistungsnetzes“ geben Anlass zu Spott und Hohn. Auch die erwartete Überlastung der Server, auf denen das Steuerportal Elster läuft, bietet Stoff für abendfüllende Kabarettprogramme: Kaum war die Leitung offen, brach das Netz unter der Vielzahl der Anfragen in sich zusammen.